In Deutschland darf Online-Glücksspiel nur anbieten, wer eine deutsche Erlaubnis besitzt. Rechtsgrundlage ist der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021), der seit dem 1. Juli 2021 gilt. Auf dieser Seite erklären wir, woran Sie einen erlaubten Anbieter erkennen und wie Sie die Erlaubnis selbst überprüfen.
Die Website SlothBet hat rein informativen Charakter. Wir betreiben kein Glücksspiel und erteilen keine Erlaubnisse. Wir fassen zusammen, welche Regeln in Deutschland gelten.
Was die deutsche Erlaubnis bedeutet
Die Erlaubnis ist die staatliche Zulassung, in Deutschland öffentlich Glücksspiel anzubieten. Sie wird einem namentlich benannten Unternehmen für bestimmte Spielformen erteilt, ist befristet und kann widerrufen werden.
Der Erlaubnisinhaber unterliegt deutscher Aufsicht, deutscher Besteuerung — die Virtuelle Automatensteuer beträgt 5,3 Prozent nach §§ 36 ff. Rennwett- und Lotteriegesetz — und den Spielerschutzpflichten des GlüStV 2021. Das ist der praktische Unterschied zu Anbietern, die unter der Lizenz eines anderen Staates arbeiten.
Wer welche Erlaubnis erteilt
Die Zuständigkeit ist geteilt, und dieser Punkt wird häufig verwechselt.
- Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) – Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Halle (Saale), zuständig für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker, Sportwetten und bundesweite Soziallotterien.
- Die einzelnen Bundesländer – zuständig für Online-Casinospiele nach § 22c GlüStV 2021, also für virtuelle Bankhalterspiele wie Roulette, Blackjack und Baccara sowie für Live-Übertragungen. Die Zahl der Konzessionen ist je Land begrenzt; bislang haben nur wenige Länder überhaupt welche vergeben.
Daraus folgt eine Besonderheit, die Ihnen bei der Prüfung hilft: Ein Anbieter mit GGL-Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele darf die Begriffe „Casino" oder „Casinospiele" nach § 22a Abs. 11 GlüStV 2021 nicht verwenden. Wer Spielautomaten ausdrücklich als „Online-Casino" bewirbt, arbeitet in aller Regel ohne deutsche Erlaubnis.
Woran Sie einen erlaubten Anbieter erkennen
- Domain mit der Endung „.de" – nach § 6e Abs. 3 GlüStV 2021 muss das Angebot unter einer Domain bereitgestellt werden, deren länderspezifische Top-Level-Domain „.de" ist. Das ist der schnellste Test: eine andere Endung spricht gegen eine deutsche Erlaubnis.
- Hinweis auf der Startseite – erlaubte Anbieter weisen dort auf ihre deutsche Erlaubnis und die Aufsicht durch die GGL hin. Fehlt dieser Hinweis, handelt es sich nach Angaben der GGL um ein illegales Angebot.
- Angaben zum Erlaubnisinhaber – Firma, Anschrift und Registernummer müssen auf der Website auffindbar sein; alle Pflichtinformationen müssen auf Deutsch und von jeder Seite der Domain erreichbar sein.
- Vollständige Registrierung und Identitätsprüfung – ein Spielerkonto pro Anbieter, Prüfung von Name, Geburtsdatum und Anschrift. Anonymes Spiel ist ausgeschlossen.
- Anbindung an OASIS – das bundesweite Sperrsystem wird bei der Registrierung und bei jeder Anmeldung abgefragt.
- Panik-Knopf und Limits – dauerhaft sichtbare Sperrtaste für 24 Stunden, dazu Einzahlungs- und Zeitlimits.
- GGL-Siegel – das Prüf- und Erlaubnissiegel mit dem Zusatz „staatlich erlaubt und beaufsichtigt". Seine Verwendung ist freiwillig; ein fehlendes Siegel ist deshalb kein Beweis für ein illegales Angebot.
Eine „.de"-Adresse allein ist allerdings kein Nachweis: Eine Domain kann jeder registrieren, und Anbieter ohne Erlaubnis nutzen die Endung gelegentlich ebenfalls. Umgekehrt ist eine andere Endung ein verlässliches Ausschlusskriterium.
Einzelne Merkmale genügen nicht. Entscheidend ist der Eintrag in der amtlichen Liste, nicht das Erscheinungsbild der Website.
Wo Sie die Erlaubnis prüfen
Die GGL veröffentlicht nach § 9 Abs. 8 GlüStV 2021 eine laufend aktualisierte Übersicht aller erlaubten Anbieter, die sogenannte Whitelist. Sie finden sie im Bereich für Spielende auf der Website der Behörde.
Die Liste enthält auch die von den Ländern erlaubten Online-Casinospiele, nennt die jeweils zuständige Behörde und lässt sich nach einzelnen Websites durchsuchen. Prüfen Sie die Erlaubnis immer direkt an der Quelle: Anbieter kommen hinzu, andere fallen weg.
Vergleichen Sie dabei Firma und Domain mit dem Eintrag. Dass ein Unternehmen erlaubt ist, bedeutet nicht automatisch, dass jede von ihm betriebene Domain von der Erlaubnis gedeckt ist. Ergänzend führt die GGL eine Liste öffentlicher Abmahnungen.
Welche Schutzregeln gelten
Erlaubte Anbieter müssen Vorgaben einhalten, die es andernorts nicht gibt. Die wichtigsten:
- Anbieterübergreifendes Einzahlungslimit – 1.000 Euro im Monat über alle Anbieter hinweg, überwacht über die Limitdatei (§ 6c GlüStV 2021).
- Einsatzgrenze – höchstens 1 Euro pro Spiel bei virtuellen Automatenspielen (§ 22a Abs. 7).
- Mindestspieldauer – im Schnitt mindestens fünf Sekunden je Spiel, ohne Autostart und ohne Parallelspiel (§ 22a Abs. 4, 6 und 10).
- Kein gleichzeitiges Spiel bei mehreren Anbietern – sichergestellt über die Aktivitätsdatei des Systems LUGAS (§ 6h).
- Panik-Knopf – sofortige Sperre für 24 Stunden ohne Rückfrage (§ 6i Abs. 3).
- OASIS-Sperre – Selbstsperre ab drei Monaten, Fremdsperre zwölf Monate, kostenfrei. Betrieben wird das System vom Regierungspräsidium Darmstadt.
- Werbebeschränkung – für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele ist Werbung in Rundfunk und Internet zwischen 6 und 21 Uhr untersagt (§ 5).
- Kreditverbot – keine Darlehen und keine Kreditwerbung auf der Domain.
Eine vollständige Übersicht dieser Maßnahmen veröffentlicht die GGL im Bereich für Spielende.
Der Unterschied zu Anbietern ohne deutsche Erlaubnis
Anbieter ohne deutsche Erlaubnis arbeiten unter der Lizenz anderer Staaten, meist Malta, Curaçao oder Anjouan. Eine solche Lizenz entfaltet in Deutschland keine Wirkung. Das Angebot ist nach § 4 Abs. 1 GlüStV 2021 verboten und nach § 284 StGB strafbar; nach § 285 StGB ist auch die Teilnahme strafbar.
Die GGL geht mit Untersagungsverfügungen, Netzsperren und Zahlungssperren gegen solche Angebote vor. Für Sie als Spielerin oder Spieler bedeutet das: höhere Boni und lockerere Bedingungen stehen einem Angebot gegenüber, das der deutschen Aufsicht entzogen ist, das OASIS nicht abfragt und bei dem Sie sich im Streitfall an eine ausländische Behörde wenden müssten.
Zur Rückforderung von Verlusten hat der Gerichtshof der Europäischen Union am 16. April 2026 in der Rechtssache C-440/23 entschieden, dass das Unionsrecht einem Anspruch auf Erstattung verlorener Einsätze gegenüber einem Anbieter aus einem anderen Mitgliedstaat nicht entgegensteht. Mehrere beim Bundesgerichtshof anhängige Verfahren waren bis zu dieser Entscheidung ausgesetzt. Rechnen Sie gleichwohl nicht damit, verlorenes Geld zurückzubekommen: Der Ausgang hängt vom Einzelfall ab, und ein Urteil des BGH in der Sache liegt noch nicht vor.
Zu erwähnen ist noch das schwächste Ende der Skala. Lizenzen aus Anjouan auf den Komoren werden offensiv beworben und kosten wenig. Nach einer im Dezember 2025 veröffentlichten Recherche haben komorische Stellen die dort auftretenden Aufsichtsbehörden als Scheinunternehmen bezeichnet; die Zentralbank des Landes erklärte, sie hätten keine rechtliche Existenz. Eine solche Lizenz verschafft Ihnen weder Aufsicht noch eine Beschwerdestelle.
Die Wahl liegt bei Ihnen. Der Unterschied im Schutzniveau ist jedoch erheblich, und es ist gut, ihn vorher zu kennen.
Spielen Sie mit Bedacht
Welchen Anbieter Sie auch wählen: Spielen Sie überlegt und nur mit Geld, dessen Verlust Sie sich leisten können. Glücksspiel kann süchtig machen und ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren erlaubt.
Die Regeln für sicheres Spielen, die Warnsignale bei Kontrollverlust, das Setzen von Limits und die Selbstsperre haben wir im Beitrag Verantwortungsvolles Spielen zusammengefasst.
Bei Fragen zu dieser Seite schreiben Sie uns an info@slothbet.com.
Letzte Aktualisierung: 30. Juli 2026