Was können Angehörige tun, wenn jemand in der Familie immer mehr wettet? Der erste Schritt betrifft Sie selbst: Die Telefonberatung zur Glücksspielsucht des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) ist unter 0800 1 37 27 00 kostenlos und anonym erreichbar, ausdrücklich auch für Angehörige. Danach folgen fünf weitere Schritte: einordnen, was Sie beobachten, ohne Vorwürfe sprechen, Geld und eigene Grenzen schützen, bei Jugendlichen den Jugendschutz beachten und die Spielersperre kennen (Stand: Oktober 2026).
Dieser Ratgeber richtet sich an Eltern, Partnerinnen und Partner und alle, die sich um einen Menschen mit einer Wettsucht sorgen. Er informiert und ersetzt weder eine persönliche Beratung noch eine Rechts- oder Gesundheitsberatung.
Schritt 1: Holen Sie sich zuerst selbst Beratung
Sie müssen nicht abwarten, bis die betroffene Person Hilfe annimmt, und Sie müssen nichts beweisen, bevor Sie anrufen. Die Telefonberatung des BIÖG unter 0800 1 37 27 00 ist aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz kostenlos, anonym und vertraulich; erreichbar ist sie montags bis donnerstags von 10 bis 22 Uhr und freitags bis sonntags von 10 bis 18 Uhr. Sie wendet sich an alle, die direkt oder indirekt von Glücksspielproblemen betroffen sind. Eine Übersicht aller Angebote für Angehörige bietet die Seite Hilfe für Angehörige des BIÖG.
Die folgende Übersicht zeigt, wo Sie als Angehörige selbst Unterstützung finden und wer sie anbietet.
- Beim BIÖG: telefonisch unter 0800 1 37 27 00, per E-Mail-Beratung für Angehörige (die Antwort kommt nicht als E-Mail, sondern in ein persönliches Postfach auf der Website) und im Online-Programm „Time Out“, das sich an Angehörige von Menschen mit Glücksspielproblemen richtet. Das Programm dauert vier Wochen, arbeitet mit einem interaktiven Tagebuch und Übungen, wird von einem Beratungsteam begleitet und bietet ein geschütztes Forum; die Teilnahme ist kostenlos und anonym, die Anmeldung erfolgt auf check-dein-spiel.de. Die Übersicht für Angehörige nennt außerdem eine fremdsprachige Telefonberatung auf Polnisch, Russisch, Türkisch und Arabisch.
- Vor Ort: Beratungsstellen in Ihrer Nähe lassen sich über „Hilfe vor Ort“ des BIÖG und das Suchthilfeverzeichnis der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) finden, auf die auch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in ihrer Übersicht der Hilfsangebote verweist.
- Online und in Selbsthilfe: Dieselbe Übersicht nennt eine digitale Suchtberatung für Angehörige, bei der Glücksspiel zu den Themen zählt, sowie Selbsthilfe- und Austauschangebote.
- Bei Geldsorgen: Das BIÖG verweist auf Schuldner- oder Familienberatung, wenn Schulden im Raum stehen.
Beratung für Angehörige setzt nicht voraus, dass die betroffene Person selbst etwas unternimmt. Allgemeine Hinweise zum Glücksspiel finden Sie außerdem auf der Seite zum verantwortungsvollen Spielen.
Schritt 2: Ordnen Sie ein, was Sie beobachten
Das Spiel läuft, am Tisch wird über etwas anderes gesprochen, und das Smartphone liegt mit dem Display nach unten neben dem Teller. Auf die Frage, ob es heute wieder spät wird, fällt die Antwort kurz und ausweichend aus, und sobald das Gerät vibriert, geht der Blick zur Seite. Gesehen hat niemand etwas, das sich beweisen ließe, und doch bleibt bei den Angehörigen das Gefühl, dass etwas nicht stimmt.
Solche Beobachtungen sind kein Beweis, aber ein Anlass, sich zu informieren und Rat zu suchen. Das BIÖG nennt vier Anzeichen, bei denen Angehörige aufmerksam werden sollten: Ein Mensch zieht sich zugunsten des Spielens zunehmend zurück, es fehlt dauerhaft Geld für wichtige Zahlungen oder Anschaffungen, es gibt häufig Streit ums Geld, und Versprechen werden gebrochen oder es wird gelogen. Bei Sportwetten zeigt sich das oft so (diese Beispiele sind eine Konkretisierung für Sportwetten, keine Aufzählung des BIÖG):
- Das Smartphone ist beim Sport ständig in Reichweite, und Sport ohne Wette scheint die Person nicht mehr zu interessieren.
- Fragen nach Geld werden knapp oder ausweichend beantwortet.
- Es fehlt Geld für Dinge, die früher selbstverständlich waren.
- In der Familie oder im Freundeskreis werden kleine Beträge „bis zum Monatsende“ geliehen.
- Wenn nicht gewettet werden kann, wird die Person gereizt.
- Versprechen wie „nur noch am Wochenende“ halten nicht.
Von außen fällt oft das Tempo auf: Bei Live-Wetten lässt sich, anders als bei Wetten vor Spielbeginn, während eines einzigen Spiels immer wieder wetten, und für die Umgebung wird daraus der ständige Blick aufs Handy.
Warum gerade bei Sportwetten Aufmerksamkeit lohnt, erklärt das BIÖG so: Sportwetten sind Glücksspiele, der Ausgang hängt überwiegend vom Zufall ab, und Fachwissen spielt nur eine geringe Rolle. Der Glücksspiel-Survey 2025 (ISD Hamburg und Universität Bremen, März 2026) weist für Live-Sportwetten eine Teilnahme von 1,2 % in den letzten zwölf Monaten aus; unter den Teilnehmenden hatten 27,0 % eine Glücksspielstörung, einer der höchsten Anteile aller Glücksspielformen. Bei Sportwetten mit festen Quoten liegt die Teilnahme bei 2,6 %, bei Männern bei 4,6 % und bei Frauen bei 0,6 % (Tabelle 3). Dass Männer deutlich häufiger wetten, heißt nicht, dass nur Söhne, Partner oder Brüder betroffen sind; auch Töchter, Partnerinnen und Schwestern wetten, und um sie sorgen sich andere ebenso. Wie viele Angehörige mitbetroffen sind, weist der Survey nicht aus. Weitere Warnzeichen bei Sportwetten beschreibt der Beitrag Wettsucht erkennen.
Schritt 3: Sprechen Sie es an – ohne Vorwürfe
Suchen Sie einen ruhigen Zeitpunkt, an dem niemand unter Druck steht, und sprechen Sie über sich. Das empfiehlt das BIÖG: Reden Sie über Ihre Sorgen und darüber, wie sich die Glücksspielprobleme auf Sie auswirken, statt der anderen Person etwas vorzuwerfen. Als Beispiele, eigene Formulierungen und keine Zitate des BIÖG:
- „Mir ist aufgefallen, dass das Handy in letzter Zeit bei jedem Spiel dabei ist, und das macht mir Sorgen.“
- „Ich merke, dass es beim Thema Geld ständig Streit gibt, und das belastet mich.“
- „Ich möchte nicht streiten, sondern verstehen, was los ist.“
- „Ich habe mich beraten lassen und würde gern erzählen, was ich dort erfahren habe.“
Bleiben Sie dabei ruhig, aber deutlich, und sagen Sie klar, wie die Situation Sie selbst trifft. Glücksspielsucht ist eine Erkrankung, keine Charakterschwäche, und das BIÖG rät deshalb, nicht zu verurteilen, sondern zu fachlicher Hilfe zu ermutigen. Kündigen Sie nur Schritte an, die Sie tatsächlich gehen werden. Die betroffene Person trägt die Verantwortung für ihr Handeln; Sie tragen keine Schuld an ihrem Verhalten.
Ein einzelnes Gespräch löst das Problem nicht. Wird alles abgestritten oder entsteht Streit, ist das häufig und kein Scheitern. Kehren Sie dann zu Schritt 1 zurück: Auch die Beratung für Angehörige hilft bei der Frage, wie das nächste Gespräch gelingen kann.
Schritt 4: Schützen Sie Geld und eigene Grenzen
Das BIÖG rät Angehörigen, kein Geld zu leihen und keine Schulden, Kredite oder offenen Konten der betroffenen Person zu bezahlen, weil das das Problem nicht löst.
Als Vorschläge zum Schutz der eigenen Finanzen nennt das BIÖG unter anderem, Erspartes auf einem Konto zu sichern, auf das die betroffene Person keinen Zugriff hat, und Wertsachen an einem anderen Ort aufzubewahren. Das BIÖG ruft Angehörige außerdem dazu auf, auf sich selbst und auf die eigenen Finanzen zu achten; der Alltag sollte nicht allein vom Wetten eines anderen Menschen bestimmt werden. Stehen Schulden im Raum, kann die Schuldnerberatung eine erste Anlaufstelle sein (siehe Schritt 1).
Weitergehende Fragen, etwa zur Haftung für gemeinsame Konten oder Kredite, gehören in eine persönliche Beratung. Dieser Ratgeber informiert über die Empfehlungen des BIÖG und gibt keine Rechts- oder Finanzberatung.
Schritt 5: Wenn Ihr Kind noch nicht 18 ist
Bei Minderjährigen ist die Regel eindeutig: „Die Teilnahme von Minderjährigen ist unzulässig“ (§ 4 Abs. 3 GlüStV 2021), Sportwetten gibt es erst ab 18 Jahren. Der Glücksspiel-Survey 2025 weist für 16- und 17-Jährige eine Teilnahme von 1,0 % bei Sportwetten mit festen Quoten und ebenfalls 1,0 % bei Live-Sportwetten aus; die Gruppe ist klein, die Werte gelten für das Jahr der Befragung und lassen sich nicht verallgemeinern.
Eltern, die vom Wetten ihres Kindes erfahren, können sich ebenfalls an die Telefonberatung des BIÖG unter 0800 1 37 27 00 wenden; die Schritte 1 bis 4 gelten sinngemäß. Für Kinder und Jugendliche führt die GGL in ihrer Übersicht unter anderem die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111 auf.
Wetten auf Spiele von Jugendlichen und Amateuren sind außerdem grundsätzlich unzulässig (§ 21 Abs. 1a GlüStV 2021); die Hintergründe erklärt der Beitrag dazu, warum Wetten auf Amateur- und Jugendspiele verboten sind.
Schritt 6: Sperre – was die betroffene Person selbst tun kann und was eine Fremdsperre ist
Die Spielersperre ist der Oberbegriff; es gibt sie in zwei Formen. Bei der Selbstsperre beantragt die betroffene Person sie selbst, bei einem Erlaubnisinhaber oder bei der Behörde, die die Sperrdatei OASIS führt, dem Regierungspräsidium Darmstadt. Sie gilt anbieterübergreifend und gilt auch für Sportwetten. Grundsätzlich dauert eine Sperre mindestens ein Jahr (§ 8a Abs. 6 GlüStV 2021); bei der Selbstsperre kann sie auf eigenen Antrag kürzer sein, jedoch nicht unter drei Monaten. Als Angehörige können Sie die Selbstsperre als Möglichkeit ansprechen. Den Schritt gehen muss die betroffene Person selbst. Die Behörde informiert auf ihrer Seite für Spielerinnen und Spieler über die Sperrdatei.
Die Fremdsperre ist etwas anderes. Nach § 8a Abs. 1 GlüStV 2021 müssen Veranstalter und Vermittler Personen sperren, bei denen sie aufgrund der Wahrnehmung ihres Personals oder aufgrund von Meldungen Dritter wissen oder annehmen müssen, dass sie suchtgefährdet oder überschuldet sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen oder Einsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen oder Vermögen stehen. Einen Antrag kann auch die Behörde entgegennehmen, die die Sperrdatei führt (Abs. 2). Nach Darstellung des BIÖG können bei einer Abhängigkeit oder Überschuldung auch Angehörige oder andere eine Fremdsperre beantragen; dafür sind aussagekräftige Belege nötig.
Wichtig ist, was dabei nicht geschieht: Die Sperre erfolgt nicht heimlich. „Vor Eintragung einer Fremdsperre ist dem Spieler Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben“ (§ 8a Abs. 3), und über die Eintragung wird die betroffene Person unverzüglich in Textform informiert (Abs. 5). Eine Fremdsperre ersetzt weder das Gespräch noch die Beratung, und sie eignet sich nicht als Druckmittel. Wie ein Antrag gestellt wird und welche Nachweise verlangt werden, erklärt der Beitrag zur OASIS-Sperre bei Sportwetten; vor einem Antrag hilft ein Gespräch in der Beratung.
Zur Einordnung: Sperre und Einzahlungslimit wirken bei Erlaubnisinhabern. Weitere Schutzinstrumente beschreibt der Überblick zum Spielerschutz bei Sportwetten.
Was Sie nicht allein tragen müssen
Angehörige von Menschen mit einer Wettsucht sind selbst betroffen, und das zählt. Das BIÖG ermutigt dazu, sich Unterstützung zu holen, sei es im Gespräch, in einer Selbsthilfegruppe oder durch eigene Aktivitäten, die Kraft geben. Sie tragen keine Schuld am Wetten eines anderen Menschen, und Sie können es nicht für ihn oder sie lösen.
Wer sich um einen Menschen sorgt, der immer häufiger und immer schneller wettet, muss nicht warten, bis die betroffene Person selbst etwas unternimmt. Beratung gibt es auch dann, wenn weder eine Sperre beantragt noch ein Gespräch geführt wurde, ausdrücklich auch für Angehörige: Die Telefonberatung zur Glücksspielsucht des BIÖG ist unter 0800 1 37 27 00 kostenlos und anonym erreichbar (Stand: Oktober 2026). In einer akuten Notlage hilft der Notruf 112; in seelischen Krisen ist die Telefonseelsorge rund um die Uhr kostenlos unter 0800 111 0 111 erreichbar.