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Wettanbieter mit deutscher Lizenz: woran Sie die Erlaubnis erkennen

Vor dem Anstoß wird eine Wett-App installiert, die von der Bandenwerbung im Stadion bekannt vorkommt. In der Fußzeile steht eine Lizenz aus einem anderen Land, die Adresse im Browser endet nicht auf „.de“, und doch wirkt alles seriös. Ob das Angebot in Deutschland erlaubt ist, lässt sich daran nicht ablesen.

Wer wissen möchte, woran sich Wettanbieter mit deutscher Lizenz erkennen lassen, muss zuerst einen Begriff übersetzen: Das Gesetz spricht von einer Erlaubnis. Ob ein Anbieter sie hat, zeigt die amtliche Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), und gesucht wird dort die Internetadresse des Angebots, nicht der Name der Marke. Eine Lizenz aus einem anderen EU-Staat ersetzt die deutsche Erlaubnis nicht (§ 4 Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrags 2021, kurz GlüStV 2021).

Der Artikel geht die Prüfung in dieser Reihenfolge durch: amtlicher Nachweis, Pflichtangaben auf der Startseite, Merkmale im Wettangebot. Den größeren Rahmen zeigt der Überblick, welche Regeln der Glücksspielstaatsvertrag 2021 für Sportwetten aufstellt. Stand der Angaben: 5. Oktober 2026.

Wo steht, ob ein Wettanbieter eine deutsche Erlaubnis hat?

Den maßgeblichen Nachweis liefert die Whitelist der GGL. Rechtsgrundlage ist § 9 Abs. 8 GlüStV 2021: Die zuständige Behörde veröffentlicht im Internet eine „gemeinsame amtliche Liste“ der Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, die über eine Erlaubnis oder Konzession nach dem Staatsvertrag verfügen. Die Liste wird anlassbezogen, mindestens aber einmal monatlich aktualisiert, und auf Anfrage erteilt die Behörde Auskunft zum aktuellen Stand.

Jeder Eintrag nennt die Glücksspielart, die Anschrift, das Vertriebsgebiet, die Zuständigkeit und die Internetseite(n) des Unternehmens. Ein Filter nach „Sportwetten“ grenzt sie auf den hier relevanten Bereich ein. Die Seite trägt den Hinweis „Zuletzt aktualisiert am: 02.10.2026“ (abgerufen am 5. Oktober 2026). In der Kategorie Sportwetten waren dort nach einer eigenen Zählung vom 5. Oktober 2026 insgesamt 27 Anbieter verzeichnet; die GGL selbst veröffentlicht keine Summen je Kategorie.

Die GGL beschreibt den Weg selbst so: „Der sicherste Weg bleibt jedoch der Blick in die amtliche Whitelist.“ (FAQ zum Erkennen unerlaubten Glücksspiels, Stand 01.08.2025). Die Liste führt auch andere Arten von Glücksspiel; die Übersicht zeigt, was die Whitelist der GGL für Online-Casinos ausweist. Für Sportwetten gilt dieselbe Methode.

Warum steht der Name eines Wettanbieters oft nicht auf der Whitelist?

Weil die Whitelist Unternehmen führt und keine Marken. Der Name in der App, auf dem Trikot oder in der Werbung ist häufig ein Markenname, während im Eintrag die Firma steht, die das Angebot veranstaltet, und eine Firma kann im Feld Internetseite(n) mehrere Adressen haben. In der Praxis liegen deshalb oft drei Namen nebeneinander: die Marke in der App, die Firma in der Fußzeile und die Adresse in der Browserzeile. Nur die Adresse lässt sich eindeutig vergleichen.

Die Prüfung beginnt daher bei der Adresse: Die vollständige Internetadresse aus der Browserzeile wird mit den Angaben im Feld Internetseite(n) verglichen. Die Suche nach dem Markennamen kann in beide Richtungen in die Irre führen. Wer den Namen nicht findet, kann daraus nicht schließen, dass das Angebot unerlaubt ist, denn es kann unter dem Namen der Firma eingetragen sein. Wer den Namen findet, weiß noch nicht, ob gerade diese Adresse zur Erlaubnis gehört. Bei Zweifeln hilft die Anfrage bei der GGL (§ 9 Abs. 8 Satz 4).

Nicht prüfbar ist dagegen die Behauptung, eine Erlaubnis sei „beantragt“. Aus Datenschutzgründen dürfen die zuständigen Behörden nach der GGL keine Angaben dazu machen, ob ein Anbieter einen Erlaubnisantrag gestellt hat (FAQ, Stand 01.08.2025). Ein Antrag ist keine Erlaubnis, und ein Hinweis darauf ersetzt die Eintragung in der Whitelist nicht.

Was muss auf der Startseite eines erlaubten Wettanbieters stehen?

§ 6e Abs. 3 GlüStV 2021 regelt, wie ein erlaubtes Angebot im Internet auftritt. Es muss unter einer Internetdomain laufen, deren länderspezifische Domain oberster Stufe „.de“ ist. Auf der Startseite muss an gut sichtbarer Stelle stehen, dass die Teilnahme für Personen unter 18 Jahren unzulässig ist und dass der Erlaubnisinhaber über eine Erlaubnis der zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörde verfügt und unter deren Aufsicht steht. Außerdem muss der direkte Aufruf der Internetdomain der Aufsichtsbehörde vorgesehen sein; bei Sportwetten im Internet ist das die GGL. Die Informationen für Spieler müssen nach Absatz 4 in deutscher Sprache zugänglich und von allen Seiten der Domain aufrufbar sein.

Die GGL geht weiter und schreibt in ihrer FAQ (Stand 01.08.2025): „Bei Angeboten, deren Domains nicht auf ‚.de‘ enden, handelt es sich immer um in Deutschland unerlaubte Glücksspielangebote.“ Eine andere Endung ist damit ein Ausschlusskriterium. Umgekehrt beweist „.de“ nichts, denn die Endung ist Voraussetzung, kein Nachweis. Dasselbe gilt für den Hinweis auf eine Erlaubnis in der Fußzeile: Er ist eine Pflichtangabe des Anbieters, und Leser können ihn nur mit der Whitelist abgleichen.

Nach den FAQ der GGL tritt außerdem das GGL-Prüf- und Erlaubnissiegel „ergänzend“ zur schriftlichen Information über die Erlaubnis hinzu. Es ist ein Zusatz, kein Ersatz für Whitelist und Startseitenangaben.

Reicht eine Lizenz aus einem anderen EU-Staat?

Nach dem Staatsvertrag und der Darstellung der GGL nicht. Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden (§ 4 Abs. 1 GlüStV 2021); für Sportwetten im Internet kann diese Erlaubnis nach Absatz 4 erteilt werden. Die GGL stellt in ihrer FAQ zu Sportwetten (Stand 23.06.2026) klar, dass in Deutschland ausschließlich Erlaubnisse deutscher Behörden gültig sind und beworbene ausländische Lizenzen keine Relevanz haben.

Auch der Sitz des Unternehmens entscheidet nicht über die Erlaubnis. Nach der GGL ist entscheidend, „dass sich das Angebot an Spielende in Deutschland richtet“ (FAQ, Stand 01.08.2025). Das erklärt eine Verwirrung, die in beide Richtungen läuft: Eine Reihe von Unternehmen auf der Whitelist hat laut Whitelist ihre Anschrift in einem anderen EU-Staat, etwa auf Malta; ein Sitz im Ausland schließt die deutsche Erlaubnis also nicht aus. Umgekehrt ersetzt eine ausländische Lizenz sie nicht.

Warum die Erlaubnis zählt, zeigt der Spielerschutz. Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit von grundsätzlich 1.000 € im Monat gilt für öffentliche Glücksspiele im Internet, also auch für Sportwetten (§ 6c Abs. 9 GlüStV 2021). Alle erlaubten Sportwettenanbieter sind nach der GGL an LUGAS angeschlossen, dem länderübergreifenden Glücksspielaufsichtssystem, und die Spielersperre OASIS gilt für Sportwetten ohne Ausnahme. Wer die Erlaubnis prüft, prüft damit zugleich, ob diese Schutzinstrumente für ihn gelten.

Woran lässt sich eine erlaubte Sportwette im Angebot erkennen?

Die folgenden Merkmale lassen sich im Angebot selbst beobachten. Sie sind ein Hinweis, kein Nachweis: Ein Angebot ohne Erlaubnis kann sie erfüllen oder verfehlen. Entscheidend bleibt die Whitelist.

Vor dem Anpfiff: ein vorab erlaubter Wettmarkt

Sportwetten dürfen nur angeboten werden, wenn sie nach Art und Zuschnitt zuvor von der zuständigen Behörde erlaubt worden sind (§ 21 Abs. 5 GlüStV 2021). Die GGL weist darauf hin, dass Wettmärkte nicht die Wettprogramme der Anbieter sind, sondern die vorgegebenen Regelungen dazu, worauf innerhalb der einzelnen Sportereignisse gewettet werden darf (FAQ, Stand 23.06.2026). Ein Markt, der in einer App fehlt, ist deshalb nicht immer ein Mangel der App.

Live: nur Endergebnis und ein nächstes Ereignis

Nach dem Anpfiff gilt eine engere Regel. Während des laufenden Sportereignisses dürfen ausschließlich Wetten auf das Endergebnis angeboten werden sowie Wetten auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder einen ähnlichen Bestandteil eines Endergebnisses in Sportarten, in denen solche Ereignisse regelmäßig nur in geringer Gesamtzahl auftreten, insbesondere im Fußball, Hockey, Eishockey oder Volleyball (§ 21 Abs. 4 Satz 2 GlüStV 2021). Die GGL nennt als Beispiele das nächste Tor im Fußball oder den nächsten Satz im Tennis oder Volleyball, nicht aber den nächsten Korb im Basketball, den nächsten Punktgewinn in Tennis oder Volleyball oder das nächste Tor im Handball (Stand 21.10.2025). Ein Markt auf den nächsten Korb wäre demnach ein Merkmal, das nicht zu einem erlaubten Angebot passt, wohlgemerkt als Hinweis und nicht als Beweis.

Die GGL begründet die Begrenzung mit der erhöhten Suchtgefahr. Dazu passt der Glücksspiel-Survey 2025: Live-Sportwetten haben in den vergangenen zwölf Monaten 1,2 % der 16- bis 70-Jährigen gespielt; unter den volljährigen Live-Wettenden weisen 27,0 % eine glücksspielbezogene Störung auf. Beide Zahlen gehören zusammen.

E-Sport und andere Wetten, die der Staatsvertrag nicht kennt

Nach Darstellung der GGL ist das Wetten auf E-Sport nicht möglich, weil E-Sport nicht als Sport zugelassen ist (Stand der Seite: 21.10.2025). Der Staatsvertrag nennt E-Sport nicht, und ob die Definition des Sportereignisses in § 3 Abs. 1 Satz 5 dabei eine Rolle spielt, geht aus der Seite der GGL nicht hervor; im Sportwettprogramm steht E-Sport nicht. Was das für Wetten bedeutet, erklärt der Beitrag, warum es für E-Sport-Wetten in Deutschland keine Erlaubnis gibt. Gesellschaftswetten, etwa auf Wahlen, hält die GGL nach ihrer FAQ (Stand 13.08.2026) für nicht erlaubnisfähig.

Amateur- und Jugendspiele

Unzulässig sind Sportwetten auf Ereignisse, an denen ausschließlich oder überwiegend Minderjährige beteiligt sind, und auf Ereignisse, an denen überwiegend Amateure teilnehmen; ausgenommen sind national oder international bedeutsame Großereignisse (§ 21 Abs. 1a GlüStV 2021). Die GGL nennt im Fußball als Beispiel die Spiele unterhalb der 3. Liga. Dazu kommen Wetten auf regelwidriges Verhalten und dessen Sanktionierung. Ein Markt auf ein Jugend- oder Amateurspiel fällt deshalb auf.

Auszahlung erst nach dem Ende

Gewinne aus Wetten dürfen laut GGL erst nach dem offiziellen Ende des Sportereignisses ausgezahlt werden. Wie sich das zu Funktionen wie Cash-out verhält, bei denen eine Wette vorzeitig beendet werden kann, erläutert die GGL nicht. Als Merkmal im Angebot taugt das deshalb nicht.

Gilt die Whitelist auch für das Wettbüro um die Ecke?

Nur eingeschränkt: Die Whitelist verzeichnet nicht jedes Wettbüro. § 9 Abs. 8 Satz 2 GlüStV 2021 nimmt örtliche Wettvermittlungsstellen von der Liste aus; im Alltag heißen sie Wettbüros. Neben dem Staatsvertrag gilt für sie das jeweilige Landesrecht, und in einer Wettvermittlungsstelle dürfen ausschließlich Wetten eines Veranstalters vertrieben oder vermittelt werden (§ 21a Abs. 3). Wer ein Wettbüro prüfen möchte, fragt deshalb nach dem Veranstalter, dessen Wetten dort vermittelt werden, und sucht diesen Veranstalter in der Whitelist.

Was folgt, wenn die Prüfung nicht aufgeht?

Bei einem Angebot ohne Eintrag fehlen die Schutzinstrumente aus dem Abschnitt zur EU-Lizenz, also Einzahlungslimit, LUGAS und OASIS. Fehlt die Anbindung an LUGAS, handelt es sich nach der GGL „grundsätzlich um in Deutschland illegale Angebote“ (FAQ, Stand 23.06.2026). Zur Teilnahme äußert sich die Behörde ebenfalls: Wer vorsätzlich an unerlaubten Glücksspielen teilnehme, mache sich strafbar (FAQ, Stand 01.08.2025).

Wer ein Angebot ohne Eintrag melden möchte, kann das bei der GGL tun. Die Behörde bittet um Angaben nach den „W-Fragen“ (Wer, Was, Wann, Wo, Wie), nennt als Beispiel „Glücksspielanbieter steht nicht auf der Whitelist“ und erwartet Screenshots und die Internetadresse (Seite zur Meldung von Verstößen, Stand 08.09.2025). Die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche wie der Auszahlung von Guthaben oder der Rückforderung von Spielverlusten gehört nach der GGL nicht zu diesem Verfahren.

Wann und in welcher Reihenfolge sollte geprüft werden?

Ob ein Anbieter zu den Wettanbietern mit deutscher Lizenz gehört, sollte vor der Registrierung und vor der ersten Einzahlung feststehen, denn danach ist bereits Geld geflossen. Zuerst wird die Adresse aus dem Browser notiert, dann mit der Whitelist unter Sportwetten verglichen, danach die Startseite auf Pflichtangaben und den Verweis auf die GGL durchgesehen. Erst zuletzt kommen die Merkmale im Wettangebot dazu. Geht eine der ersten drei Stufen nicht auf, ist das ein Grund, an dieser Stelle anzuhalten.

Diese Prüfung können auch Angehörige übernehmen. Wer auf dem Handy eines Familienmitglieds eine Wett-App oder eine unbekannte Internetadresse entdeckt, kann dieselben Schritte durchgehen, ohne dass die betroffene Person etwas tun muss. Wer sich um einen Menschen sorgt, der immer häufiger oder schneller wettet, erreicht die Telefonberatung zur Glücksspielsucht des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) unter 0800 1 37 27 00, kostenlos und anonym (check-dein-spiel.de, Stand: Oktober 2026).

Der Artikel informiert und ersetzt keine Rechtsberatung. Für den Einzelfall hilft eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.

Häufige Fragen zur Prüfung von Wettanbietern

Wie viele Wettanbieter mit deutscher Lizenz stehen auf der Whitelist?

In der Kategorie Sportwetten waren nach einer eigenen Zählung vom 5. Oktober 2026 insgesamt 27 Anbieter verzeichnet (Stand der Liste: 02.10.2026). Die Zahl kann sich bei jeder Aktualisierung ändern; maßgeblich ist der aktuelle Stand der Whitelist.

Ist jeder Wettanbieter mit einer .de-Adresse erlaubt?

Nein. Die Endung „.de“ ist nach § 6e Abs. 3 GlüStV 2021 Voraussetzung für ein erlaubtes Angebot, aber kein Nachweis. Erst die Whitelist der GGL zeigt, ob eine Adresse zu einer Erlaubnis gehört.

Darf ein Wettanbieter mit Sitz im Ausland eine deutsche Erlaubnis haben?

Ja. Ein Sitz im Ausland schließt die deutsche Erlaubnis nicht aus; auf der Whitelist stehen auch Unternehmen mit Anschrift in einem anderen EU-Staat, etwa auf Malta. Eine ausländische Lizenz ersetzt die deutsche Erlaubnis dagegen nicht.

Kann die GGL mitteilen, ob ein Anbieter eine Erlaubnis beantragt hat?

Nein. Nach den FAQ der GGL dürfen die zuständigen Behörden aus Datenschutzgründen keine Angaben dazu machen, ob ein Anbieter einen Erlaubnisantrag gestellt hat. Ein Hinweis auf einen Antrag lässt sich deshalb nicht überprüfen.

Sind Live-Wetten auf jedes Ereignis im Spiel erlaubt?

Nein. Nach § 21 Abs. 4 GlüStV 2021 sind während des Spiels ausschließlich Wetten auf das Endergebnis sowie auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder einen ähnlichen Bestandteil in Sportarten mit wenigen solchen Ereignissen erlaubt. Der nächste Korb im Basketball gehört nach der GGL nicht dazu.

Wo lässt sich ein Wettangebot ohne Erlaubnis melden?

Bei der GGL, mit Angaben nach den W-Fragen, Screenshots und der Internetadresse. Zivilrechtliche Ansprüche wie die Rückforderung von Spielverlusten gehören nach ihrer Darstellung nicht zu diesem Verfahren (Stand der Seite: 08.09.2025).

Ab welchem Alter sind Sportwetten erlaubt?

Ab 18 Jahren. Die Teilnahme von Minderjährigen ist unzulässig (§ 4 Abs. 3 GlüStV 2021), und § 6e Abs. 3 verlangt den Hinweis auf die Altersgrenze von 18 Jahren auf der Startseite.

Quellen

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