Während des Spiels soll noch schnell eine Wette auf die nächste Ecke oder die nächste Gelbe Karte laufen, doch die App bietet sie nicht an. Eine Zeile tiefer weist ein Hinweis auf das monatliche Einzahlungslimit hin. Beides ist in der Regel keine Willkür des Anbieters, sondern folgt aus Paragrafen, die für jede Sportwette gelten.
Sind Sportwetten in Deutschland legal? Sportwetten sind eine Form des Glücksspiels, für die der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) eine behördliche Erlaubnis vorsieht. Anbieten darf sie nur, wer diese Erlaubnis einer deutschen Behörde besitzt (§ 4 Abs. 1 und 4 GlüStV 2021). Welche Wetten dabei zulässig sind, regelt zusätzlich § 21. Dieser Überblick ordnet die Regeln und führt zu den Artikeln, die einzelne Punkte vertiefen. Stand der Angaben: 5. Oktober 2026.
Was der Glücksspielstaatsvertrag 2021 unter einer Sportwette versteht
Der Glücksspielstaatsvertrag vom 29. Oktober 2020 ist seit dem 1. Juli 2021 in Kraft (§ 35 Abs. 1) und wurde zuletzt am 24. März 2022 geändert. Nach § 3 Abs. 1 sind Wetten gegen Entgelt auf den Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses Glücksspiele. Eine Wette bleibt also auch dann ein Glücksspiel, wenn der Wettende den Sport gut kennt.
Sportwetten sind nach derselben Vorschrift Wetten zu festen Quoten auf einen zukünftigen Vorgang während eines Sportereignisses, auf das Ergebnis eines Sportereignisses oder auf das Ergebnis von Abschnitten davon. Als Sportereignis gilt ein sportlicher Wettkampf zwischen Menschen nach definierten Regeln.
Zu E-Sport erklärt die GGL, Wetten darauf seien nicht möglich, weil E-Sport nicht als Sport zugelassen sei (Stand der Seite: 21.10.2025). Ein eigener Artikel erklärt, warum es für E-Sport-Wetten keine Erlaubnis gibt. Gesellschaftswetten fallen nicht unter den Begriff; die GGL hält sie nach ihrer FAQ vom 13. August 2026 für nicht erlaubnisfähig. Ein weiterer Beitrag zeigt, was die GGL zu Gesellschaftswetten und Prognosemärkten sagt. Pferdewetten bilden eine eigene Kategorie (§ 3 Abs. 1 S. 6) und sind nicht Gegenstand dieses Überblicks.
Sportwetten legal in Deutschland: wer sie anbieten darf
Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden (§ 4 Abs. 1). Für das Internet kann diese Erlaubnis unter anderem für die Veranstaltung, die Vermittlung und den Eigenvertrieb von Sportwetten erteilt werden (Abs. 4). Für Sportwetten stellt § 4a zusätzliche Anforderungen an Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit, Transparenz und Sicherheit des Anbieters. Umgangssprachlich ist oft von einer „deutschen Lizenz“ die Rede, das Gesetz spricht von der Erlaubnis.
Wer eine solche Erlaubnis hat, zeigt die Whitelist der GGL. Die Liste ist nach Kategorien gegliedert, darunter Sportwetten (Stand der Liste: 02.10.2026). Die Liste führt Veranstalter und Vermittler mit ihren Internetseiten. Namen werden hier bewusst nicht genannt, weil sich die Einträge ändern können und nur die Liste selbst verbindlich ist. Wer ein Angebot dort nicht findet, kann zusätzlich nach der Betreiberfirma suchen, die sich meist dem Impressum entnehmen lässt. Ein eigener Artikel zeigt, woran sich ein Wettanbieter mit deutscher Erlaubnis erkennen lässt. Zu Online-Casinos gibt es eine eigene Übersicht: Was die Whitelist über Anbieter mit deutscher Erlaubnis aussagt.
Zu Angeboten mit einer Lizenz aus einem anderen Staat äußert sich die Behörde klar: Nach Darstellung der GGL sind in Deutschland ausschließlich Erlaubnisse deutscher Behörden gültig, beworbene ausländische Lizenzen haben demnach keine Relevanz. Teilnehmen dürfen nur Volljährige (§ 4 Abs. 3 und § 6e Abs. 3): Sportwetten sind erst ab 18 Jahren erlaubt.
Worauf gewettet werden darf: Ergebnis- und Ereigniswetten
§ 21 Abs. 1 nennt die Formen, die erlaubt werden können: Sportwetten als Kombinationswetten oder Einzelwetten auf den Ausgang von Sportereignissen oder Abschnitten davon (Ergebniswetten) sowie auf einzelne Vorgänge während des Sportereignisses oder eine Kombination solcher Vorgänge (Ereigniswetten). Die GGL nennt als Beispiel für eine Ergebniswette Sieg, Niederlage oder Unentschieden, für eine Ereigniswette etwa die Anzahl der Tore im Fußball.
„Ereigniswette“ beschreibt im Gesetz nur die Art der Wette, also einen einzelnen Vorgang statt des Endergebnisses; ob sie auch nach dem Anpfiff zulässig ist, erklärt der Abschnitt zu Live-Wetten weiter unten. Einen gesetzlichen Höchsteinsatz je Wette nennt § 21 nicht; den Rahmen setzt das Einzahlungslimit, das für alle Konten gilt.
Welche Wetten der Staatsvertrag ausschließt
Das Gesetz legt auch fest, was nicht angeboten werden darf. Nach § 21 Abs. 1a sind Sportwetten auf Sportereignisse unzulässig, an denen ausschließlich oder überwiegend Minderjährige beteiligt sind; ausgenommen sind national oder international bedeutsame sportliche Großereignisse. Gleiches gilt nach Satz 3 für Sportereignisse, an denen ausschließlich oder überwiegend Amateure teilnehmen. Als Beispiel nennt die GGL im Fußball die Spiele unterhalb der 3. Liga.
In Präventionsprojekten in Sportvereinen zeigt sich, dass gerade junge Menschen auf Begegnungen der eigenen Liga wetten wollen. Genau solche Wetten schließt der Staatsvertrag aus.
Zusätzlich sind Wetten unzulässig, die in erheblichem Maße anfällig für Manipulationen sind oder die Integrität des sportlichen Wettbewerbs gefährden. Gemeint sind vor allem Ereignisse, die ein Beteiligter selbst willkürlich herbeiführen kann, sowie Wetten auf regelwidriges Verhalten oder dessen Sanktionierung, etwa Karten oder Strafstöße.
Live-Wetten: was nach dem Anpfiff noch erlaubt ist
Wetten vor dem Anpfiff und Live-Wetten unterliegen verschiedenen Regeln. Vor dem Spiel ist das Angebot breiter, bleibt aber an das Sportwettprogramm gebunden, das im nächsten Abschnitt folgt. Nach dem Anpfiff wird der Rahmen deutlich enger. § 21 Abs. 4 verbietet zunächst, die Übertragung von Sportereignissen in Rundfunk und Telemedien mit der Veranstaltung oder Vermittlung von Sportwetten zu verknüpfen.
Während des laufenden Sportereignisses dürfen ausschließlich Wetten auf das Endergebnis abgeschlossen werden sowie Wetten auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder einen ähnlichen Bestandteil des Endergebnisses, und zwar nur in Sportarten, in denen solche Ereignisse im Verlauf selten auftreten. Das Gesetz nennt insbesondere Fußball, Hockey, Eishockey und Volleyball. Die GGL führt als zulässig das nächste Tor im Fußball oder den nächsten Satz im Tennis oder Volleyball an, als unzulässig den nächsten Korb im Basketball oder den nächsten Punkt im Tennis.
Als Grund nennt die GGL die erhöhte Suchtgefahr bei Live-Wetten. Das passt zu den Zahlen aus dem Glücksspiel-Survey 2025: Danach nutzen 1,2 Prozent der 16- bis 70-Jährigen Live-Sportwetten (Zeitraum: zwölf Monate), und unter den volljährigen Live-Wettenden zeigt sich bei 27,0 Prozent eine glücksspielbezogene Störung. Gewinne aus Wetten dürfen laut GGL erst nach dem offiziellen Ende des Sportereignisses ausgezahlt werden.
Wer das Tempo der Live-Wetten bei sich oder bei anderen als Problem erlebt, erreicht die Telefonberatung zur Glücksspielsucht des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit unter 0800 1 37 27 00, kostenlos und anonym. Wo sich Limit und Sperre einrichten lassen, erklärt der Beitrag Spielerschutz bei Sportwetten: Limit, Sperre, Live-Regeln und Hilfe im Überblick.
Das Sportwettprogramm: warum jede Wette vorab erlaubt sein muss
Nach § 21 Abs. 5 dürfen Sportwetten nur angeboten werden, wenn sie nach Art und Zuschnitt zuvor von der zuständigen Behörde erlaubt worden sind. Für weitere Wetten, die bereits in der Liste der Behörde stehen, gilt die Erlaubnis als erteilt, wenn der Anbieter sie anzeigt und die Behörde nicht binnen zwei Wochen widerspricht. Anbieter müssen die Liste der erlaubten Wetten mindestens einmal monatlich prüfen. Für den Wettenden bedeutet das: Ein Markt, der im Angebot fehlt, ist oft nicht vergessen worden, sondern nicht freigegeben.
Die GGL veröffentlicht für jede Sportart zwei Dokumente, „Sportereignisse“ und „Wettmärkte“ (Stand der Seite: 16.09.2026, GGL-Seite zu Sport- und Pferdewetten). Ein verbreitetes Missverständnis räumt die Behörde selbst aus: Wettmärkte sind nicht die Wettprogramme der Anbieter, sondern die Vorgaben dazu, worauf innerhalb eines Ereignisses gewettet werden darf. Anbieter dürfen ausschließlich Wetten auf die von der GGL festgelegten Sportereignisse anbieten.
Die Übersicht der GGL umfasst mehrere Dutzend Sportarten, darunter Fußball, Tennis, Darts und Schach; E-Sport steht nicht darauf. Welche Wettbewerbe und Märkte im Einzelnen freigegeben sind, steht in den Listen der GGL. Einzelne Ligen oder Märkte werden hier nicht genannt, weil sich diese Angaben ändern können und nur dort verbindlich nachzulesen sind.
Wer erlaubt und kontrolliert: GGL online, Länder vor Ort
Seit dem 1. Januar 2023 ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) für die Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten im Internet und für die Veranstaltung solcher Wetten zuständig. Für Sportwetten außerhalb des Internets gelten andere Regeln. Die Länder begrenzen die Zahl der Wettvermittlungsstellen, im Alltag Wettbüros genannt; der stationäre Vertrieb außerhalb dieser Stellen ist nach § 21a Abs. 2 verboten. In einer Wettvermittlungsstelle dürfen ausschließlich Wetten eines Veranstalters vertrieben oder vermittelt werden (Abs. 3).
| Vertriebsweg | Zuständigkeit oder Regel | Grundlage |
|---|---|---|
| Sportwetten im Internet | GGL, seit 1. Januar 2023 | § 4 Abs. 4 |
| Wettvermittlungsstelle | Länder, Näheres in Landesrecht | § 21a |
| Spielhalle oder Spielbank | Vermittlung dort ausgeschlossen | § 21 Abs. 2 |
Neben dem Staatsvertrag gelten für Wettbüros nach Auskunft der GGL die jeweiligen Glücksspielgesetze der Länder. Wie Abstände und Zahlen dort geregelt sind, hängt vom Land ab und wird hier nicht dargestellt.
Was für jedes Wettkonto gilt: Limit, LUGAS und Spielersperre
Einige Regeln gelten für jedes Wettkonto bei einem erlaubten Anbieter. Sie stehen hier als Überblick.
- Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit darf grundsätzlich 1.000 € im Monat nicht übersteigen und gilt für öffentliche Glücksspiele im Internet (mit Ausnahme bestimmter Lotterien), also auch für Sportwetten (§ 6c Abs. 1 und 9). Alle erlaubten Anbieter sind laut GGL an LUGAS angeschlossen. Ein höheres Limit gibt es nur mit einer Abweichung und Auflagen im jeweiligen Erlaubnisbescheid; einen Betrag dafür nennt das Gesetz nicht. Wetten in der Wettvermittlungsstelle werden grundsätzlich nicht auf dieses Limit angerechnet (§ 21a Abs. 4).
- Das parallele Spiel von öffentlichen Glücksspielen durch einen Spieler ist nach § 6h Abs. 1 unzulässig; Sportwetten gehören nicht zu den Ausnahmen.
- Die Spielersperre OASIS gilt für Sportwetten ohne Ausnahme. Geführt wird sie vom Regierungspräsidium Darmstadt, nicht von der GGL; eine Selbstsperre beantragt die Person für sich, eine Fremdsperre können unter bestimmten Voraussetzungen Dritte beantragen.
Integrität des Sports: wer nicht wetten darf
§ 21 Abs. 3 verlangt, dass die Veranstaltung von Sportwetten organisatorisch, rechtlich, wirtschaftlich und personell vom Sport selbst getrennt ist. Beteiligte mit Einfluss auf das Ergebnis und von ihnen beauftragte Personen dürfen auf die Veranstaltung nicht wetten und Wetten anderer nicht unterstützen. Anbieter nehmen zudem an einem unabhängigen Frühwarnsystem teil. Straftaten rund um Manipulation regeln die §§ 265c bis 265e des Strafgesetzbuchs; Einzelheiten dazu behandelt der Beitrag Risiken bei Sportwetten: Manipulation, unerlaubte Anbieter und Grauzonen.
Steuer, Werbung und offene Rechtsfragen im Überblick
Zur Steuer nur so viel: Nach § 18 RennwLottG beträgt sie 5,3 Prozent der Bemessungsgrundlage, also des Einsatzes abzüglich der Steuer (rund 5,03 Prozent des Einsatzes); Steuerschuldner ist laut § 19 der Veranstalter der Sportwette. Ein eigener Beitrag zeigt, wie die Wettsteuer von 5,3 Prozent entsteht und wer sie schuldet.
Für die Werbung gilt nach § 5 Abs. 3: Unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung eines Sportereignisses ist auf dem übertragenden Kanal Werbung für Sportwetten auf dieses Ereignis nicht zulässig. Ebenso untersagt ist Werbung mit aktiven Sportlern und Funktionären. In Sportstätten ist Werbung für Glücksspiele nur als Dachmarkenwerbung auf Trikots, Banden und ähnlichen Werbemitteln zulässig (Abs. 4). Ein eigener Artikel erläutert, was für Sportwetten-Werbung im Stadion und im Fernsehen gilt.
Einige Fragen sind offen. Der Zweite Staatsvertrag zur Änderung des GlüStV 2021, der unter anderem Netzsperren betrifft, ist auf den Weg gebracht und soll erst nach Hinterlegung aller Ratifizierungsurkunden in Kraft treten (Vorlage des Landes Bremen vom 3. März 2026). Ob er inzwischen gilt, sollte vor der Anwendung geprüft werden. Zur Rückforderung von Verlusten aus Sportwetten liegt dem EuGH das Verfahren C-530/24 vor; die Schlussanträge vom 19. März 2026 sind veröffentlicht. Ein Urteil war bei der Recherche am 5. Oktober 2026 nicht zu finden.
Was aus den Regeln folgt
- Vor der Registrierung gilt die Whitelist der GGL als Maßstab, nicht die Werbung und nicht die Lizenz eines anderen Staates.
- Ein fehlender Markt oder eine abgelehnte Live-Wette ist in der Regel kein Fehler der App, sondern die Folge von § 21.
- Einzahlungslimit und Spielersperre bestehen für jedes Konto, und jede Person kann sie nutzen.
Wer sich um einen Menschen sorgt, der immer häufiger und schneller wettet, muss nicht abwarten, bis die betroffene Person selbst handelt. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Dritte eine Fremdsperre beantragen. Beratung gibt es auch ohne Sperre, ausdrücklich auch für Angehörige: Die Telefonberatung zur Glücksspielsucht des BIÖG ist unter 0800 1 37 27 00 kostenlos und anonym erreichbar (check-dein-spiel.de, Stand: Oktober 2026).
Ob Sportwetten in Deutschland legal sind, ist nur eine der Fragen rund um das Wetten. Weitere Hinweise gibt die Seite verantwortungsvolles Spielen. Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung; für den Einzelfall hilft eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.